Recht auf Ruhe
Gesetzliche Ruhezeiten: Die Rechtslage
Immer wieder streiten sich Mieter, Vermieter und Nachbarn wegen Lärmbelästigungen und enden dabei nicht selten vor Gericht. Gesetzliche Ruhezeiten regeln, welcher Geräuschpegel zu welchen Tageszeiten erlaubt ist. Ein häufiger Irrglaube: Dass die "Mittagsruhe" bundesweit eingehalten werden muss. Welche Rechte und Pflichten tatsächlich gelten, lesen Sie hier.
Überblick
- Regelung der Ruhezeiten ist Ländersache
- Was nachts in der eigenen Wohnung erlaubt ist
- Was gilt am Tag?
- Was ist mit Baulärm und Rasenmähern?
- Laute Musik für die Geburtstagsparty erlaubt?
- Wenn der Lärm unerträglich wird: Was kann ich tun?
- Überblick Ruhezeiten am Wochenende
Die Regelung der Ruhezeiten ist Ländersache
Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt nach den Ruhezeiten, die für Ihr Wohngebiet gelten. Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 oder 7.00 Uhr.
Die Mittagsruhe ist nicht bundesweit gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Hausverwaltung darf aber Ruhezeiten vorschreiben, denen Sie bei Mietabschluss zustimmen. Allerdings können Sie in diesen Zeiten nicht mit absoluter Stille rechnen, auch während der Mittagsruhe ist Zimmerlautstärke erlaubt.
Diese Rechte haben Sie als Mieter
Was nachts in der eigenen Wohnung erlaubt ist
Auch nach 22.00 Uhr müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens zwar die sogenannte Nachtruhe, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, darunter diese drei Beispiele:
Rollläden runterlassen
Mieter haben das Recht, auch nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Ein Nachbar, der sich durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlte und behauptete, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen, erhielt vor dem Amtsgericht Düsseldorf (55 C 7723/10) eine Abfuhr. Die Betätigung von Rollläden gehöre zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Es liege außerdem in der Natur der Sache, dass die Rollläden gerade zur Nachtzeit benutzt werden. Den Mietern der Wohnung könne nicht vorgeschrieben werden, um wie viel Uhr sie ihre Räume verdunkeln.
Wasserspülung und Wasserhahn
Zum normalen Gebrauch der Mietwohnung gehören auch das Betätigen von Wasserspülung und Wasserhahn sowie nächtliches Baden oder Duschen. Das ist nach 22.00 Uhr erlaubt. Wenn das Wasser aber dauerhaft prasselt, kann das äußerst störend für die Nachbarn sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 - [OWi] 069 96 38 37 32 I) beschränkte deshalb die nächtlichen Bade- und Duschzeiten auf 30 Minuten.
Kinderlärm
Auch gegenüber Kindern und Kinderlärm ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes eine erweiterte Toleranzgrenze zu ziehen. Grundsätzlich ist der mit dem üblichen kindgemäßen Verhalten verbundene Lärm von den Nachbarn hinzunehmen. Das gilt insbesondere für Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern. Hier sind auch Störungen nach 22.00 Uhr hinzunehmen, denn niemand kann verhindern, dass beispielsweise ein Baby nachts einmal schreit (OLG Düsseldorf 9 U 218/96).
Sex
Zu Nachbarn, die nachts laut dem Liebesspiel frönen, gibt es bislang kein Gerichtsurteil. Dieser Lärm fällt jedoch auch unter die normale Nachtruhe. Hier kommt es jedoch nicht auf die Quelle, sondern auf die Dauer und die Intensität der Geräusche an.
Was gilt am Tag?
Auch ganztägiges Musikhören in Zimmerlautstärke ist erlaubt, ebenso das Musizieren außerhalb der nächtlichen oder mittäglichen Ruhezeiten.
Handwerksarbeiten wie Bohren und Hämmern sind außerhalb der Ruhezeiten ebenfalls vertretbar. In diesem Fall gilt das Stichwort "bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache". Dabei ist der Paragraph 117 des "Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten" zu beachten: Dieser besagt, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie ohne berechtigten Anlass oder nach den Umständen vermeidbaren Lärm erzeugen, der Ihre Nachbarn und Umgebung belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt. Sind Sie Verursacher unzulässigen oder vermeidbaren Lärms, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Was ist mit Baulärm und Rasenmähern?
In Wohngebieten gilt die "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes", auch bekannt als Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Paragraph 7 dieser Verordnung besagt, dass Geräte und Maschinen im Freien an Sonn- und Feiertagen gar nicht eingesetzt werden dürfen. Werktags ist die Nutzung nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr erlaubt.
Zu den Geräten und Maschinen zählen beispielsweise:
Rasenmäher
Heckenscheren
Vertikutierer.
Werktags zwischen 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr dürfen folgende Geräte nicht benutzt werden:
Freischneider
Grastrimmer
Laubbläser
Laubsammler
Ausnahme: Die Geräte verfügen über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000.
Auch der Einsatz von Maschinen auf Baustellen, beispielsweise Betonmischer oder Turmkräne, ist hier geregelt: Für diese gilt in Wohngebieten ebenfalls die Ruhezeit von 20.00 bis 7.00 Uhr und ein Einsatzverbot an Sonn- und Feiertagen. Spezielle landesrechtliche Vorschriften bleiben von der Regelung jedoch unberührt.
Laute Musik für die Geburtstagsparty erlaubt?
Und wie sieht es aus mit der jährlichen Geburtstagsparty – das muss doch möglich sein, oder? Ganz so einfach ist es nicht: Nach 22.00 Uhr handelt es sich auch dabei um eine Ruhestörung und einen Verstoß gegen festgelegte Ruhezeiten. Im Extremfall kann die Polizei sich im Einklang mit dem Gesetz dazu entscheiden, die Musikanlage zu beschlagnahmen. Im Normalfall prüft die Polizei jedoch zunächst, ob wirklich eine Ruhestörung vorliegt und sucht das Gespräch mit dem Veranstalter der Party.
Dem Gastgeber der Party kann ein Bußgeld drohen, da der Lärm ein Verstoß gegen den Immissionsschutz ist. Sollten Sie sich sogar dauerhaft und nachweislich nicht an gesetzliche Ruhezeiten halten, riskieren Sie die Kündigung Ihrer Wohnung.
Überlegen Sie deshalb am besten schon vor der anstehenden Party, wie Sie Ihre Nachbarn am besten vorwarnen oder einbeziehen können: Eine rechtzeitige und freundliche Information im Hausflur oder in den Briefkästen der Nachbarn zeigt Kompromissbereitschaft und einen verantwortungsvollen Umgang. Wenn Sie möchten, laden Sie Ihre Nachbarn gleich mit ein. In jedem Fall gilt: Nehmen Sie Rücksicht und achten Sie darauf, dass der Geräuschpegel nicht eskaliert, denn auch eine im Voraus angekündigte Party muss von den Nachbarn nicht akzeptiert werden.
Wenn der Lärm unerträglich wird: Was kann ich tun?
Stiftung Warentest weist darauf hin, dass ein Vermieter unter Umständen nicht dazu verpflichtet ist, eine zusätzliche Schallisolierung anzubringen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Wohnung als hellhörig gilt, der Bodenbelag in der Wohnung über Ihnen aber die Trittschallwerte nach DIN 4109 einhält.
Als Mieter können Sie bei anhaltendem Lärm allerdings eine Mietminderung geltend machen. Auch Lärmquellen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, rechtfertigen eine Minderung, sofern diese beim Zeitpunkt des Einzugs noch nicht bekannt waren – beispielsweise Baustellen vor dem Haus. Bei akuten Fällen, etwa einer nächtlichen Party, können Sie die Polizei rufen.
Vermieter können den lärmenden Mieter abmahnen und gegebenenfalls wegen fortgesetzter Störung des Hausfriedens kündigen. Auch eine Unterlassungsklage ist möglich, jedoch müssen Sie in diesem Fall beweisen, wodurch Sie belästigt werden. Sie können zum Beispiel ein "Lärmtagebuch" unter Benennung von Zeugen führen und es im Zweifelsfall als Beweismittel vorlegen. Die meisten Ordnungsämter verfügen über Ombudsmänner, die zwischen der zerstrittenen Nachbarschaft vermitteln.
Überblick Ruhezeiten am Wochenende:
Ruhezeiten am Samstag
Samstag gilt als Werktag. In der Regel gelten an diesem Tag keine gesonderten Ruhezeiten. Ausnahme: Der Samstag ist ein Feiertag.
Es gelten die gleichen Ruhezeiten, wie unter der Woche: Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 beziehungsweise 7.00 Uhr herrscht Nachruhe.
Ruhezeiten am Sonntag:
Es gelten Ruhezeiten den gesamten Sonntag.
Ruhezeiten Feiertags
Die Ruhezeiten gelten den gesamten Feiertag.
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