Handwerkerrechnung absetzen


Was das Finanzamt erlaubt?


Wer für Arbeiten in der selbst genutzten Immobilie einen Handwerker beauftragt, sollte die Rechnung gut aufbewahren. Die Arbeitskosten können nämlich in der Steuererklärung angegeben werden. Ein Steuerbonus bis zu 1.200 Euro ist möglich. So können Sie die Handwerkerrechnungen absetzen.
Handwerkerleistung_Maler
Verputzen von Wänden und Malerarbeiten sind typische Handwerkerleistungen, die Mieter und Eigenheimbesitzer steuerlich geltend machen können.

Handwerkerbonus: Das gilt bei der Steueranrechnung

Wer glaubt, dass nur Haus- und Wohnungsbesitzer Handwerkerleistungen geltend machen können, die ihre Immobilie vermieten, liegt falsch. Ob selbst genutzte eigene Immobilie oder Mietwohnung. Handwerkerrechnungen – und auch die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – können auch in diesen Fällen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.


Handwerkerrechnung: Wie viel davon und was ist absetzbar?

Der sogenannte Handwerkerbonus erlaubt es Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro abzusetzen. So kann ein maximaler Bonus von 1.200 Euro zusammenkommen. Neben den reinen Arbeitskosten können dabei in der Regel auch Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt werden, aber nicht die Kosten für Material.


Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Wo liegt der Unterschied?

Neben den klassischen Handwerk
sarbeiten, die auch wirklich von einem eingetragenen Handwerksbetrieb erledigt werden – etwa alle Renovierungsarbeiten und Bauleistungen – gibt es in der Steuererklärung die zusätzliche Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent der Arbeitskosten und auch hier gilt der Maximalbetrag von 6.000 Euro, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro winkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungskosten oder der Winterdienst.


Damit die Arbeitskosten von Handwerkern in der Steuererklärung anerkannt werden, müssen die Arbeiten von einem selbstständigen Betrieb ausgeführt werden. Wer die Arbeiten in Eigenleistung erbringt und beispielsweise selbst renoviert, kann diesen Steuervorteil nicht nutzen. Zudem muss eindeutig belegt werden, dass die Arbeiten auch wirklich im Eigenheim oder in der Mietwohnung des betreffenden Steuerzahlers vollbracht wurden – ein selbstgenutzter Ferienhaus innerhalb der EU kann allerdings auch dazuzählen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Rechnungsbeträge überwiesen und nicht bar an den Handwerker bezahlt werden.


Wie sind die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung anzugeben?

Kosten aus Handwerkerrechnungen und aus Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten als Sonderausgaben und werden in der Steuererklärung des Hauptvordrucks unter dem Punkt "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" eingetragen.


Wie muss die Handwerkerrechnung aussehen, damit das Finanzamt sie anerkennt?

Will man die Arbeitskosten eines Handwerkers von der Steuer absetzen, so müssen diese in der Rechnung extra ausgewiesen sein. Nur bei Wartungsverträgen, bei denen keine Materialkosten fällig werden, genügt meist die Rechnung ohne gesonderte Aufschlüsselung. Die meisten Finanzämter verlangen die Vorlage dieser Rechnungen und in Einzelfällen auch den Beleg für die Überweisung, also die getätigte Zahlung. Barzahlungen werden nicht anerkannt.


Was müssen Mieter beim Absetzen von Handwerkerrechnungen beachten?


Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist nicht auf Immobilienbesitzer beschränkt, die im Eigenheim wohnen. Auch Mieter sie nutzen, allerdings nur, wenn sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt haben. Die Arbeiten müssen nachweislich in der eigenen Wohnung oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein.



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